Ausschreibung

Zuschuss zu den Studiengebühren SS 2025

Bewerbungsende: Wed, 30.04.2025, 23:59 Uhr

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Wer kann ansuchen?
Alle ordentlichen Studierenden bzw. Studierende, die sich innerhalb der Regelstudienzeit (+ zwei Toleranzsemester) befinden, können einen Antrag stellen. 
Nach der Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester, könnt ihr maximal zwei zusätzliche Semester ansuchen, danach kann leider kein Zuschuss mehr gewährt werden.
Nur Studierende, die tatsächlich Studiengebühren bezahlt haben, können einen Antrag stellen. Wenn ihr lediglich den ÖH-Beitrag bezahlt habt, seid ihr nicht antragsberechtigt!
Der ÖH-Beitrag von € 24,70 ist in jedem Fall selbst zu bezahlen und wird nicht vergütet.
Der Zuschuss kann nicht gewährt werden, wenn die Studiengebühren bereits durch ein Stipendium oder durch eine andere öffentliche Stelle rückerstattet wurden.
 
Ein Studienerfolg von mindestens 8 ECTS im Wintersemester 2024/25 ist nachzuweisen, da man als prüfungsaktiv gelten muss. Ausnahme gibt es hier nur für Studierende die erst im laufenden Semester zum ersten Mal ihr Bachelor bzw. Masterstudium angefangen haben.
 
Bitte achtet darauf, dass das Online-Formular vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden!

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Sozial Referat (oeh.sozial@kunstuni-linz.at)

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