Ausschreibung

ÖH-Sozialtopf WS 2025

Bewerbungsende: Fri, 07.11.2025, 23:59 Uhr

zum Antrag

Richtlinien des ÖH Sozialtopfes

Der Sozialtopf, vergeben durch die ÖH Kunstuniversität Linz, dient der direkten einmaligen Unterstützung von Studierenden in prekärer Lebenssituation. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die oder der Studierende Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist, ein ordentliches oder außerordentliches Studium an der Kunstuniversität Linz betreibt, sich im Sinne dieser Richtlinien in einer prekären Lage befindet und von keiner anderen Stelle ausreichen Unterstützung bekommt. Auf die Gewährung des Sozialtopfes besteht kein Rechtsanspruch!

Die Einreichung ist ab dem 2. Semester möglich. Die Veröffentlichung der Einreichfrist erfolgt über den ÖH-Infoliste E-Mail Verteiler und Aushänge an allen Studienorten.
1. Die prekäre Lage im Sinne dieser Richtlinien liegt dann vor, wenn die lebenserhaltenden monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen,
ausgenommen davon sind jene Personen, die für lebensnotwendige Ausgaben (z.B. Aufenthaltstitel, Kaution) eine gewisse Summe am Konto vorweisen
müssen.
2. Zur Unterstützung von Studierenden, die im Sinne dieser Richtlinien sozial bedürftig sind um eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, kann die ÖH Kunstuni Linz nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mittel Förderungen gewähren. Die Unterstützung setzt voraus, dass das Studium wegen einer schweren psychischen Beeinträchtigung vorübergehend nicht oder nur stark beeinträchtigt fortgeführt werden kann. Dies ist durch eine Bestätigung einer Psychotherapeutin, eines Psychotherapeuten, einer Ärztin oder eines Arztes nachzuweisen.
3. Für Studierende, die zumindest 50% behindert sind, und für die die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit erheblichem finanziellem Mehraufwand verbunden ist, kann die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mitteln finanzielle Unterstützung gewähren.
4. Zur Unterstützung von Studierenden, denen unerwartet einmalige Ausgaben für die Versorgung eines Kindes oder anderer zwingend erforderlicher finanzieller Mehrbelastung (z.B. Arztkosten, Therapiekosten, Kindermöbel etc.) mit Ausnahme der Kosten für Kinderbetreuung entstehen, kann die ÖH der Kunstuni Linz nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mitteln Förderungen gewähren.

Als Einkünfte im Sinne dieser Richtlinien gelten alle regelmäßig auf das Konto der*des Antragsteller*in fließenden Gelder (z.B. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Honorarnote, Studienbeihilfe und sonstige Stipendien, Arbeitslosengeld, Familienhilfe, Wohnbeihilfe, Pension/Rente, Kindergeld sowie zusätzliche Unterstützungen etc.)

Dem Ansuchen, das jedenfalls den Namen, die Anschrift und die Matrikelnummer der/des Studierenden zu enthalten hat. sind beizulegen (nur Kopien):

1. Studierendenausweis

2. aktuelles Studienblatt

3. tabellarische Lebenslauf

4. schriftliche Begründung des Ansuchens als Word oder PDF (Deutsch oder

Englisch)

5. Bescheid von Studienbeihilfe

6. alle Einkünfte und deren Belege wie oben beschrieben

7. Beleg über Mietkosten

8. Kopie der Bankkarte (beidseitig) inklusive IBAN und BIC

9. Kontoauszüge aller in- und ausländischen Konten der letzten 3 Monate

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Sozial Referat (oeh.sozial@kunstuni-linz.at)

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