Förderung

ÖH-Sozialtopf SS24

Bewerbungsende: Sun, 19.05.2024, 23:59 Uhr

zum Antrag

ÖH-SOZIALTOPF

1. ALLGEMEINE RICHTLINIEN

Der Sozialtopf, vergeben durch die ÖH Kunstuniversität Linz, dient der direkten einmaligen Unterstützung von Studierenden in prekärer Lebenssituation. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die oder der Studierende Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist, ein ordentliches oder außerordentliches Studium an der Kunstuniversität Linz betreibt, sich im Sinne dieser Richtlinien in einer prekären Lage befindet und von keiner anderen Stelle ausreichen Unterstützung bekommt. Auf die Gewährung des Sozialtopfes besteht kein Rechtsanspruch!

2. PREKÄRE LEBENSSITUATION

  1. Eine prekäre Lage im Sinne dieser Richtlinien liegt dann vor, wenn die lebenserhaltende monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen, ausgenommen davon sind jene Personen, die für lebensnotwendige Ausgaben (z.B. Aufenthaltstitel, Kaution) eine gewisse Summe am Konto vorweisen müssen.

  2. Zur Unterstützung von Studierenden, die im Sinne dieser Richtlinien sozial bedürftig sind und eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, kann die ÖH Kunstuni Linz nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mittel Förderungen gewähren. Die Unterstützung setzt voraus, dass das Studium wegen einer schweren psychischen Beeinträchtigung vorübergehend nicht oder nur stark beeinträchtigt fortgeführt werden kann. Dies ist durch eine Bestätigung einer Psychotherapeutin, eines Psychotherapeuten, einer Ärztin oder eines Arztes nachzuweisen.

  3. Für Studierende, die zumindest 50 % behindert sind, und für die die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, kann die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mittel finanzielle Unterstützungen gewähren.

  4. Zur Unterstützung von Studierenden, denen unerwartet einmalige Ausgaben für die Versorgung eines Kindes oder andere zwingend erforderliche finanzielle Mehrbelastungen (z.B. Arztkosten, Therapiekosten, Kindermöbel, etc.) mit Ausnahme der Kosten für Kinderbetreuung entstehen, kann die ÖH der Kunstuni Linz nach Maßgabe der Richtlinien und je nach vorhandenen Mittel Förderungen gewähren.

Als Einkünfte im Sinne dieser Richtlinien gelten alle regelmäßigen auf das Konto der*des Antragsteller*in fließenden Gelder (z.B. Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten, Honorarnoten, Studienbeihilfe und sonstige Stipendien, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pension/Rente, Kindergeld sowie zusätzliche Unterstützungen etc.)

Für monatliche Ausgaben dürfen folgende Beträge in Abzug gebracht werden:
- Miete bzw. bei WGs oder anderen getrennten Haushalten nur der Mietanteil (inkl. Nebenkosten, Strom- und Heizkosten) - Krankenversicherung
- andere Versicherungen
- Telefon, Internet, Rundfunk-/und Fernsehgebühr
- studienbezogene Ausgaben
- Lebenserhaltungskosten (Essen, Bekleidung, Medikamente etc,)
- Lebenserhaltung für weitere im Haushalt lebende Personen
- Fahrtkosten von und zum Studienort
- Kinderbetreuung

In Einzelfällen können darüber hinaus erforderliche einmalige Ausgaben angesetzt werden, wenn diese Ausgaben zwingend notwendig sind und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden (z.B. Visum, Beerdigung, Kaution).

3. ANSUCHEN

Alle notwendigen Unterlagen sind gemeinsam mit dem Antragsformular dem Sozialreferat ausgedruckt während den Öffnungszeiten zu übergeben. Alternativ können alle notwendigen Unterlagen und Antragsformular digital verschickt hochgeladen werden. Alle Angaben haben vollständig und fehlerfrei zu sein. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet. Falsche Angaben führen zum sofortigen Entzug des Sozialtopfes!

Dem Ansuchen, das jedenfalls den Namen, die Anschrift und die Matrikelnummer der/des Studierenden zu enthalten hat, sind beizulegen (nur Kopien):

- Studierendenausweis
- aktuelles Studienblatt
- tabellarische Lebenslauf
- schriftliche Begründung des Ansuchens (Deutsch oder Englisch) - Bescheid von Studienbehilfe
- alle Einkünfte und deren Belege wie oben beschrieben
- Beleg über Mietkosten
- Kopie der Bankkarte (beidseitig)

Gegebenenfalls vorhandene Unterlagen:

-  Kulturpass
-  Behindertenpass
-  Opferausweis
-  Meldezettel von Kind/ern
-  weitere Gründe für finanzielle Belastung (Alimentsvereinabrungen, Unterhalt, ärtztliche Attests etc.)
-  Belege für einmalige notwendige Ausgaben

4. VERFAHREN

Die Entscheidung über ein Ansuchen wird im Einvernehmen zwischen dem Referat für Soziales & Internationales, Referat für Accessibility, von der*dem Vorsitzenden und der*dem Wirtschaftsreferent*in bestätigt und in Form einer schriftlichen Verständigung der*dem Antragsteller*in mitgeteilt. Der*die Antragsteller*in darf nicht an diesem Entscheidungsprozess teilhaben.

5. HÖHE DER UNTERSTÜTZUNG
Die Höhe Unterstützung richtet sich nach den dafürzur Verfügung stehenden Budgetmitteln. Die Höchstfördersumme beträgt 400€

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

−  Sozialfond der ÖH Bundesvertretung
−  Wohnfond der ÖH Bundesvertretung: zur Unterstützung der Wohnkosten
−  Kinderbetreuungsfond der ÖH Bundesvertretung: Studierende Eltern können Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten bekommen (Babysitter/in, Tagesmutter, Krabbelstube, Kindergarten, Hort,...)
−  Meditiationsfond der ÖH Bundesvertretung: zur Unterstützung von Studierenden, die trotz eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches gegenüber ihren Eltern diesen nicht im erforderlichen Ausmaß erhalten.
−  Studienunterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: beim Vorliegen einer sozialen Notlage unter der Bedingung eines günstigen Studienfortganges werden studienbezogene Kosten ausgeglichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfe, Beihilfen für Auslandsstudien, Leistungs- und Förderstipendium) und bestehende Unterhaltsverpflichtungen nicht abgedeckt werden können.
−  Leistungsstipendium der Kunstuniversität Linz
−  Förderstipendium der Kunstuniversität Linz
−  OeAD - Österreichischer Austauschdienst

Details und weitere Informationen zu den angeführten Möglichkeiten und vieles mehr erhältst du bei deinem Sozialreferat der Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 8, 4020 Linz zu den Referatszeiten; im Internet unter oeh-ufg.at/sozialreferat.

Alle Daten und Angaben werden immer vertraulich behandelt und nie an Dritte weitergeleitet!

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Sozial Referat (oeh.sozial@kunstuni-linz.at)

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