Förderung

Ausstellungs- & Veranstaltungsförderung an der Kunstuniversität Linz

Bewerbungsende: Tue, 16.09.2025, 23:59 Uhr

zum Antrag

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind nur Mitarbeiter*innen (ausgenommen Lektor*innen) aus dem wissenschaftlich-künstlerischen Personal und PhD-Kandidat*innen der Kunstuniversität Linz. Mit dem Ausstellungsbudget werden Projekte aller Präsentationsformate unterstützt, wie z.B. Ausstellungen, Filmpräsentationen, performative Projekte sowie auf die jeweiligen Präsentationsformate bezogene Rahmenprogramme. Die Projekte müssen im unmittelbaren Zusammenhangmit der Kunstuniversität Linz entstehen und präsentiert werden, sei es intern oder extern.

Was ist einzureichen?

Für einen Antrag um Ausstellungsförderung reichen Sie bitte ein:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • eine kurze prägnante Projektbeschreibung Angabe der Beteiligten (Lehrende/Studierende)
  • einen detaillierten Zeitplan
  • einen Kosten-/Finanzierungsplan, inklusive Angabe über etwaige Zuschüsse aus dem Abteilungsbudget sowie anderer externer Förderungen
  • inhaltliche/terminliche Zustimmung der Abteilung (mehr Info unter Kriterien)
  • eine Visualisierung für die geplante Umsetzung

 

Kriterien:

Qualität und Relevanz des Projekts

  • Künstlerische und/oder wissenschaftliche Vorhaben von herausragender Qualität.
  • Relevanz des Projekts für die Kunstuniversität Linz und seinen Beitrag zur institutionellen Sichtbarkeit.
  • Eine inhaltliche und terminliche Zustimmung und Koordination mit der jeweils zugehörigen Abteilung ist notwendig und schriftlich mit einer Befürwortung der Instituts–/Abteilungsleitung bei Förderantrag zu bestätigen. So wird sichergestellt, dass das Vorhaben in das Abteilungsprogramm eingebunden ist. Bei PhD-Kandidat*innen Bestätigung der PhD-Betreuung.
  • Über die zugesprochene Fördersumme hinaus können keine Budgetüberschreitungen gedeckt werden.

Innovationsgrad und Originalität

  • Kreativität und Neuartigkeit der Projektidee, besonders im Kontext der zeitgenössischen Kunst und Forschung.
  • Experimentelle Ansätze oder innovative Präsentationsformate.

Machbarkeit und Durchführbarkeit

  • Realistische Planung bezüglich Zeit und Ressourcen.
  • Finanzielle Machbarkeit, basierend auf einem soliden Kosten-/Finanzierungsplan.

Bezug zur Kunstuniversität Linz

  • Starker Bezug des Projekts zu Forschung und Lehre der Kunstuniversität. Einbindung von Studierenden oder anderen Universitätsangehörigen (zB Studierende aus anderen Abteilungen/Instituten) wird positiv bewertet.

INTERNE UND EXTERNE VERNETZUNG

  • Kooperationen mit internen oder externen Partnern.
  • Projekte mit internationaler oder interdisziplinärer Ausrichtung können bevorzugt behandelt werden.

NACHHALTIGKEIT UND GESELLSCHAFTLICHER IMPACT

  • Langfristiger Nutzen oderWeiterverwendungsmöglichkeiten der
  • Gesellschaftliche Relevanz oder potenzieller Beitrag zur öffentlichen Diskussion.

Förderung von Diversität und Gender-Gerechtigkeit

  • Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten im Projektkonzept. Projekte, die zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen oder auf strukturelle Ungleichheiten aufmerksam machen, können bevorzugt gefördert Ein ausgewogenes Teamin Bezug auf Geschlechtervielfalt und die Förderung von marginalisierten Gruppen wird positiv bewertet.

Angemessene Budgetplanung

  • Plausibilität und Transparenz des Finanzierungsplans, einschließlich der Berücksichtigung externer Fördermittel.
  • Effiziente Nutzung der bereitgestellten Mittel.

Präsentations- und Sichtbarkeitsstrategie

  • Konkrete Pläne zur öffentlichen Präsentation, sei es intern oder extern. Geplante Maßnahmen zur Sichtbarkeit des Projekts (Ausstellungen, Rahmenprogramme, Publikationen)

Wann ist der Antrag einzureichen?

Es können nur Projekte eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Fördersitzung noch nicht begonnen haben!

Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens zwei Wochen vor der Vergabesitzung einlangen um behandelt zu werden.

Die Vergabesitzung findet 4x jährlich statt: jeweils März, Mai, Oktober, November.

Diese Fristen sind verbindlich! Bitte reichen Sie Ihren vollständigen

Antrag daher unbedingt fristgerecht vor dem jeweiligen Termin ein! Verspätete eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Wo ist der Antrag einzureichen?

Die Einreichung ist ausschließlich über das Einreich-Tool der Kunstuniversität Linz möglich: https://calls.kunstuni-linz.at/calls/

 

Wer entscheidet über die Vergabe?

Bei den Vergabesitzungen wird über die Anträge in Form einer (nicht bindenden) Empfehlung an das Rektorat entschieden. Die abschließende

Förderungsgewährung/-nichtgewährung erfolgt durch das Rektorat. Es besteht kein wie auch immer gearteter Anspruch auf eine Förderungsgewährung.

Das Vergabegremium setzt sich wie folgt zusammen:

Vizerektor für Forschung, Mag. Dr. Andre Zogholy

Vizerektorin für Kunst und Lehre, Univ.-Prof. Mag.a Gitti Vasicek

Vertreter des Research Boards, Univ.-Prof. Dr. Martin Kaltenbrunner

Univ.Prof. Frank Louis

 

Kontakt:

Sylvia Leitner, BA sylvia.leitner@kunstuni-linz.at 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Susanne Dujardin (susanne.dujardin@kunstuni-linz.at)

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Susanne Dujardin (susanne.dujardin@kunstuni-linz.at)

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