Förderungsstipendium Sommersemester 2024
Bewerbungsende: Thu, 13.06.2024, 23:59 Uhr
Förderungsstipendien
Zur Förderung von Arbeiten (Projekten) von Studierenden aus allen ordentlichen Studien. (Nicht zu verwechseln mit Subventionen des Fördervereines/ Ansuchen im Büro der Rektorin.)
Auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe:
Ein Förderstipendium darf für ein Studienjahr Euro 750,- nicht unterschreiten und Euro 3.600,- nicht überschreiten.
Bewerbungszeitraum:
Von Montag, 13. Mai 2024 bis Donnerstag, 13. Juni 2024 (nach 23:59 Uhr ist kein Upload auf den Server mehr möglich). Bewerbungen nach der Frist und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt!
Einreichung:
Die Einreichung ist nur über das Calls-System in digitaler Form und nicht per E-Mail möglich.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
- Ordentliche Studierende der Kunstuniversität Linz
- Die Einhaltung der Anspruchsdauer (für das dem Antrag zu Grunde liegende Studium) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG
- Vollständigkeit der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen
- An der Kunstuniversität Linz zwei zur Fortsetzung gemeldete (inskribierte) Semester als ordentliche/r Studierende/r
Folgende Dateien sind hochzuladen:
Arbeits-bzw. Projektbeschreibung, Gutachten, Studienerfolgsnachweis, Studienzeitbestätigung sowie etwaige sonstige Nachweise ( z. B. bei Studienzeitüberschreitung).
Durchzuführende Arbeit:
Es können aus allen Studienrichtungen Arbeiten bzw. Projekte eingereicht werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Für die Bewerbung um ein Förderstipendium sind eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeit (Konzept mit angemessener Visualisierung) und ein aussagekräftiges Portfolio über das bisherige Schaffen hochzuladen, um die Qualität des Projektes beurteilen zu können. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan sind bei der Einreichung auszufüllen.
Ein Kooperationsprojekt wird unter Angabe der Beteiligten von einer Person eingereicht. Projektkosten können nur für diese Person geltend gemacht werden. Werden für mehrere Beteiligte Kosten angeführt, sind auch von diesen die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.
Uploads können als JPG, mp4, mp3 und PDF-Dateien erfolgen.
Gutachten:
Mindestens ein Gutachten einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors oder einer Assistentin / eines Assistenten zur Kostenaufstellung und darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit Erfolg durchzuführen.
Auswahlkriterien:
- Qualität der Arbeit
- Qualität der formalen Präsentation
- Experimentierfreude
- Geschlechterparität
Die Zuerkennung erfolgt durch den Vizerektor/ die Vizerektorin für Kunst und Lehre unter Heranziehung eines Beirates, dem auch StudierendenvertreterInnen angehören. Der Beirat besteht grundsätzlich aus zwei StudierendenvertreterInnen und jeweils einem/r VertreterIn jedes Instituts.
Bericht:
Nach Abschluss der geförderten Arbeit, jedoch spätestens 1 Jahr nach Zuerkennung des Förderungsstipendiums, ist der Vizerektorin für Lehre im Wege der Rechts- und Studienabteilung ein Bericht über erfolgreiche Verwendung des Förderungstipendiums vorzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: studien.office@kunstuni-linz.at
Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Robert Klug (studien.office@kunstuni-linz.at)