Förderung

Förderungsstipendium Herbst 2025

Bewerbungsende: Mon, 10.11.2025, 23:59 Uhr

zum Antrag

Zur Förderung von Arbeiten (Projekten) von Studierenden aus allen ordentlichen Studien. (Nicht zu verwechseln mit Subventionen des Fördervereines/ Ansuchen im Büro der Rektorin.)

Auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe: Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr Euro 750,- nicht unterschreiten und Euro 3.600,- nicht überschreiten.

Bewerbungszeitraum:
Von Montag, 13. Oktober 2025, 00:00 Uhr bis Montag, 10. November 2025 (nach 23:59 Uhr ist kein Upload auf den Server mehr möglich). Bewerbungen nach der Frist und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt!

Einreichung:
Die Einreichung ist nur über das Calls-System in digitaler Form und nicht per E-Mail möglich.

Eine Kurzbeschreibung (eine einzelne A4-Seite) der eingereichten Arbeit sowie die Kostenaufstellung ist der Bewerbung als PDF-Datei beizulegen.

Voraussetzungen:

  • Ordentliche/r Studierende/r der Kunstuniversität Linz in dem Studienjahr, für das um ein Förderungsstipendium angesucht wird
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
  • Die Einhaltung der Anspruchsdauer für das dem Antrag zu Grunde liegende Studium (Mindeststudienzeit plus maximal ein Toleranzsemester je Studienabschnitt) unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung bei allfälliger wichtiger Gründe gemäß 19 StudFG
  • Vollständigkeit der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen
  • An der Kunstuniversität Linz zwei zur Fortsetzung gemeldete (inskribierte) Semester als ordentliche/r Studierende/r

Folgende Dateien sind hochzuladen:
Arbeits- bzw. Projektbeschreibung, Gutachten, Studienzeitbestätigung sowie etwaige sonstige Nachweise ( z. B. bei Studienzeitüberschreitung).

Durchzuführende Arbeit:
Es können aus allen Studienrichtungen Arbeiten bzw. Projekte eingereicht werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium sind eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeit (Konzept mit angemessener Visualisierung) und ein aussagekräftiges Portfolio über das bisherige Schaffen hochzuladen, um die Qualität des Projektes beurteilen zu können. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan sind bei der Einreichung auszufüllen.

Ein Kooperationsprojekt wird unter Angabe der Beteiligten von einer Person eingereicht. Projektkosten können nur für diese Person geltend gemacht werden. Werden für mehrere Beteiligte Kosten angeführt, sind auch von diesen die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.

Uploads können als PDF, JPG, mp4 und mp3-Dateien erfolgen.

Gutachten:
Mindestens ein Gutachten einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors oder einer Assistentin / eines Assistenten zur Kostenaufstellung und darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit Erfolg durchzuführen.

Auswahlkriterien:

  • Qualität der Arbeit
  • Qualität der formalen Präsentation
  • Experimentierfreude
  • Geschlechterparität

Die Zuerkennung erfolgt durch den Vizerektor/ die Vizerektorin für Kunst und Lehre unter Heranziehung eines Beirates, dem auch StudierendenvertreterInnen angehören. Der Beirat besteht grundsätzlich aus zwei StudierendenvertreterInnen und jeweils einem/r VertreterIn jedes Instituts.

Abschlussbericht:
Nach Abschluss der geförderten Arbeit, jedoch spätestens 1 Jahr nach Zuerkennung des Förderungsstipendiums, ist der Vizerektorin für Lehre im Wege des Studierenden Service Center ein Bericht über die erfolgreiche Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.

 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Studien Office (studien.office@kunstuni-linz.at)

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