Förderung

Förderungsstipendium Herbst 2023

Bewerbungsende: Mon, 06.11.2023, 23:59 Uhr

Zur Förderung von Arbeiten (Projekten) von Studierenden aus allen ordentlichen Studien. (Nicht zu verwechseln mit Subventionen des Fördervereines/ Ansuchen im Büro der Rektorin.)

Auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe: Ein Förderstipendium darf für ein Studienjahr Euro 750,- nicht unterschreiten und Euro 3.600,- nicht überschreiten.

Bewerbungszeitraum: Von Dienstag 03. Oktober 2023 00:00 Uhr bis Montag, 06. November 2023, 23:59 Uhr (nach 23:59 Uhr ist kein Upload auf den Server mehr möglich). Bewerbungen nach der Frist und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt!

Einreichung:

Diese erfolgt über das Calls-System als Upload auf den dafür zur Verfügung stehenden Server der Universität. Die Einreichung ist nur über das Calls-System in digitaler Form und nicht per E-Mail möglich.

Eine Kurzbeschreibung (eine einzelne A4-Seite) der eingereichten Arbeit sowie die Kostenaufstellung ist der Bewerbung als PDF-Datei beizulegen.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes oder gleichgestellte Studierende gemäß § 4 StudFG
  • Ordentliche Studierende der Kunstuniversität Linz
  • Die Einhaltung der Anspruchsdauer (für das dem Antrag zu Grunde liegende Studium) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG
  • Vollständigkeit der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen

Durchzuführende Arbeit:

Es können Arbeiten bzw. Projekte aus allen Studienrichtungen eingereicht werden. Der Bewerbung um ein Förderstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit ist eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeit (Konzept mit angemessener Visualisierung, um die Qualität des Projektes beurteilen zu können) samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan beizulegen. Ein aussagekräftiges Portfolio über das bisherige Schaffen ist der Einreichung beizulegen.

Ein Kooperationsprojekt wird unter Angabe der Beteiligten von einer Person eingereicht. Projektkosten können nur für diese Person geltend gemacht werden. Werden für mehrere Beteiligte Kosten angeführt, sind auch von diesen die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.

Uploads können als JPG, mp4, mp3 und PDF-Dateien erfolgen.

Gutachten:

Mindestens ein Gutachten einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors oder einer Assistentin / eines Assistenten zur Kostenaufstellung und darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit Erfolg durchzuführen.

Mindeststudienleistung:

An der Kunstuniversität Linz zwei zur Fortsetzung gemeldete (inskribierte) Semester als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender.

Bewerbungsformular, Gutachten, Studienzeitbestätigung sowie etwaige sonstige Nachweise wie z. B. bei Studienzeitüberschreitung sind als PDF-Datei hochzuladen.

Bericht:

Nach Abschluss der geförderten Arbeit, jedoch spätestens 1 Jahr nach Zuerkennung des Förderungsstipendiums, ist der Vizerektorin für Lehre im Wege der Rechts- und Studienabteilung ein Bericht über erfolgreiche Verwendung des Förderungstipendiums vorzulegen.

Auswahlkriterien:

  • Qualität der Arbeit
  • Qualität der formalen Präsentation
  • Experimentierfreude
  • Geschlechterparität

Die Zuerkennung erfolgt durch den Vizerektor/ die Vizerektorin für Kunst und Lehre unter Heranziehung eines Beirates, dem auch StudierendenvertreterInnen angehören. Der Beirat besteht grundsätzlich aus zwei StudierendenvertreterInnen und jeweils einem/r VertreterIn jedes Instituts.

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Robert Klug (studien.office@kunstuni-linz.at)