Arbeitsstipendium SS23
Bewerbungsende: Mon, 10.07.2023, 12:00 Uhr
Für das Studienjahr 2023/2024 werden der Kunstuniversität Linz aller Voraussicht nach zwei Arbeitsstipendien, in der Höhe von monatlich Euro 650,00/zwölfmal, zugeteilt. Bewerbungen erfolgen über die Rechts- und Studienabteilung.
Von den eingelangten Ansuchen werden durch eine Jury zwei ausgewählt und mit der Empfehlung um Zuerkennung je eines Arbeitsstipendiums an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung weitergeleitet.
Auf Zuerkennung eines Arbeitsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
EINREICHFRIST: Montag, 10. Juli 2023, 12.00 Uhr
Bewerbungen nach der Frist und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes (inkl. Schweiz) besitzen oder gemäß § 4 Abs. 1 StudFG gleichgestellt sein (Drittstaatenangehörige und Staatenlose).
- Zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Stipendiums, jeweils 1. Oktober, darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein.
- Das Studium muss in Österreich begonnen und an der hierortigen Universität mit Auszeichnung abgeschlossen worden sein. Zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Stipendiums, jeweils 1. Oktober, soll die Diplomprüfung / Masterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmefälle sind ausführlich zu begründen.
- Glaubhaftmachung von Spezialstudienabsichten oder Arbeitsprojekten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Studium, die der Vorbereitung auf eine künstlerische Laufbahn oder eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit dienen sollen. Dieses konkrete Studienvorhaben / konkrete Arbeitsprojekt im In- oder Ausland ist unter Angabe eines detaillierten Zeitplanes, ausführlich zu beschreiben.
- Masterstudien und Doktoratsstudien können nicht gefördert werden. Ebenso werden weitere Studien an der Kunstuniversität Linz nicht gefördert.
- Aufstellung über die anfallenden Kosten samt Finanzierungsplan
- Schriftliche Betreuungszusage bei Projekt- oder Studienvorhaben im Ausland.
- Lebenslauf.
- Empfehlungsschreiben und Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers der Diplomarbeit / Masterarbeit, welches auf das geplante Projekt- oder Studienvorhaben eingeht.
- Ansuchen
- Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Abteilung I/5, bis Ende November ein Bericht (eventuell mit Bestätigungen / Zeugnissen) über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums vorzulegen
Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Robert Klug (studien.office@kunstuni-linz.at)