Wettbewerb

Künstlerische Umsetzung/Design einer Trophäe für den A⁴ – Austrian Art Alumni Award

Bewerbungsende: Wed, 18.02.2026, 23:59 Uhr

zum Antrag

Ausschreibung: Künstlerische Umsetzung/Design einer Trophäe für den A⁴ – Austrian Art Alumni Award 

Abgabe eines Entwurfs bis spätestens: 18. Februar 2026, 23:59 

Juryentscheidung: 25. Februar 2026 

 

Auslobende Stelle: 

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), Kunstuniversität Linz 

Teilnahmeberechtigte: 

Einreichen können alle ordentlichen Studierenden der Kunstuniversität Linz. 

 

Gegenstand des Wettbewerbs: 

Ausgeschrieben wird ein Wettbewerb zur Entwicklung und Einreichung eines umsetzungsreifen, produktionsfertigen Designs für die Trophäe des A⁴ – Austrian Art Alumni Awards. Die Herstellung und Umsetzung der Trophäe erfolgt nach Auswahl des Sieger:innenentwurfs durch Dritte, die Produktion selbst ist nicht Teil dieses Wettbewerbs. Der Sieger:innenentwurf muss sämtliche Angaben enthalten, die für eine fachgerechte Herstellung durch Dritte notwendig sind. 

Mit dem A⁴ – Austrian Art Alumni Award verleihen das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) gemeinsam mit den sechs öffentlichen Kunstuniversitäten Österreichs 

1 Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Mozarteum Salzburg, Kunstuniversität Linz, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz seit 2025 jährlich einen Förderpreis für exzellente Absolvent:innen im Kunstbereich: Der Übergang von der akademischen Ausbildung in die freie künstlerische Praxis ist oft mit besonderen Herausforderungen verbunden. Ziel des A⁴ ist es, an dieser Schwelle durch ein zwölfmonatiges Stipendium die Möglichkeit zu schaffen, künstlerische Projekte auf höchstem Niveau im In- oder Ausland zu realisieren. Die Trophäe soll daher insbesondere folgende Aspekte adressieren: 

• Die Förderung junger Künstler:innen am Übergang von Studium hin zur freien künstlerischen Praxis 

• Die zukunftsorientierte und interdisziplinäre Haltung des Awards (Wiedererkennbarkeit der verschiedenen Kunstdisziplinen) 

• Die Wertschätzung für die Diversität der sechs öffentlichen Kunstuniversitäten und der durch sie vertretenen Kunst-Ausdrucksformen, insbesondere der Zusammenarbeit und der Gleichwertigkeit dieser Institutionen. 

Das Gewinner:innen-Design wird als offizielle Trophäe des A⁴ – Austrian Art Alumni Awards in mehrfacher Ausfertigung produziert und verwendet. Nach der Umsetzung des Designs soll die Trophäe in Bezug auf Funktion, Gestaltung und Ausführung die folgenden Kriterien erfüllen: 

Exklusive Gestaltung für den A⁴ – Austrian Art Alumni Award 

Überreichung per Hand und Ausstellbarkeit in entsprechenden Schaukästen muss möglich sein 

Eine hohe Wiedererkennbarkeit und gute Sichtbarkeit müssen gewährleistet sein 

Einfache Produzierbarkeit für die Trophäe ab 2026 

Gesicherte Verfügbarkeit der Herstellungsmaterialien 

Verwendung nachhaltiger Materialien unter Berücksichtigung des gesamten Produkt-Lebenszyklus (z.B. Herkunft der Materialien, Kreislauffähigkeit) 

Herstellungskosten pro Trophäe maximal 300 Euro (Vorlage einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation erforderlich) 

Anbringungsmöglichkeit für eine Plakette oder ähnliches mit Namen des Awards und Jahreszahl sowie Namen der:des Stipendiat:in muss vorhanden sein 

Die Trophäe soll auch auf Fotografien eindeutig in ihrer Gestalt erkennbar sein und die konzeptionelle Idee wiedergeben 

Berücksichtigung aller sechs Kunstuniversitäten und der verschiedenen Kunstdisziplinen in einer abstrahierten, symbolischen oder motivischen Form 

Für den Wettbewerb ist die Einreichung eines umsetzungsreifen Designs erforderlich. Eine Umsetzung/Herstellung eines physischen Exemplars durch die Einreichenden ist nicht notwendig. 

Formale Grundlage des Wettbewerbs 

Die in dieser Unterlage angeführten Bestimmungen und Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Abwicklung des Wettbewerbs und sind rechtsverbindlich. 

Teilnahmebedingungen:

Alle am Wettbewerb Teilnehmenden stimmen durch ihre Einsendung den Wettbewerbsbedingungen zu. Es steht den Teilnehmenden frei, mehr als einen Vorschlag für eine realisierbare Trophäe einzureichen. Diese Entwürfe sind bei Einreichung eindeutig als jeweils eigenständige Beiträge zu kennzeichnen.

Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden bereit, als Gewinner:innen für etwaige Kommunikationsaktivitäten im Bereich der digitalen Kommunikation (insb. auf Social Media) und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere öffentliche Auftritte zur Verfügung zu stehen. Dabei dürfen Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden. Zudem erklären sie sich bereit, auf Anfrage ihr Design für Kommunikationsaktivitäten zu präsentieren.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden sämtliche für die Produktion erforderlichen Nutzungsrechte am ausgewählten Design an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) übertragen.

 

Geforderte Leistungen

Von den am Wettbewerb Teilnehmenden werden folgende Leistungen verlangt:

  • Vorlage eines produktionsreifen Entwurfs in Form von technischen Zeichnungen, 3D- Renderings, ggf. Modellfotos sowie aller zur direkten Herstellung erforderlichen Unterlagen (z. B. Maßangaben, Material- und Oberflächenbeschreibungen, ggf. Dateiformate wie PDF, JPEG oder STL/OBJ, max. 10 MB gesamt). Der Entwurf muss so konkret und detailliert ausgearbeitet sein, dass er von externen Hersteller:innen

    unmittelbar realisiert werden kann.

  • Objektbeschreibung mit Angaben der zu verwendenden Materialien, der

    Materialoberflächen und des Gewichts, der Größe, der Herstellungsmethode (detailliert und so, dass eine spätere Umsetzung durch Dritte möglich ist); falls vorhanden, Hinweise zu potenziell geeigneten Produzent:innen/Dienstleister:innen (Länge: maximal eine DIN- A4 Seite im Dateiformat PDF).

  • Kostenübersicht, um die Realisierbarkeit des Designs zu unterstützen: Eine nachvollziehbare Kostenkalkulation mit Darstellung der Material- und Herstellungskosten je Trophäe in der Höhe von maximal 300 Euro. In dieser Kostenkalkulation sind alle zur Produktion anfallenden Kosten zu berücksichtigen.

  • Lebenslauf (max. eine DIN-A4 Seite im Dateiformat PDF)

  • Inskriptionsbestätigung

 Technische Anforderungen:

Die Umsetzung/Produktion der Trophäe nach dem Sieger:innen-Design erfolgt durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) bzw. durch beauftragte Dritte. Die am Wettbewerb Teilnehmenden sind ausschließlich für das Design verantwortlich und müssen nicht selbst die Umsetzung/Herstellung übernehmen.

 

Weitere Einbindung der Gewinner:innen in die Umsetzung:

Die Gewinner:innen der Ausschreibung werden nach Möglichkeit über die weiteren Schritte der Umsetzung und Produktion der Trophäe informiert und – sofern organisatorisch realisierbar – in diesen Prozess miteinbezogen. Eine verbindliche Mitwirkung oder laufende Information hängt von der konkreten Realisierung des Vorhabens ab und kann daher nicht garantiert werden.

Rückfragen:

Für Rückfragen stehen folgende Personen zur Verfügung:

  • Kunstuniversität Linz: Simone Barlian MA, simone.barlian@kunstuni-linz.at (Senior Artist, Leitung künstlerische Projekte und Ausstellungen)

  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), Minoritenplatz 3, 1010 Wien: Mag. Dominik Reisner (dominik.reisner@bmfwf.gv.at).

 Einreichung der Entwürfe

Die Trophäenentwürfe samt Unterlagen sind bis spätestens 18. Februar 2026 (23:59) im Call- System der Kunstuniversität Linz unter https://calls.kunstuni-linz.at/calls/ abzugeben. Physische Arbeiten können in der Laufzeit der Einreichung am Infopoint der Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 6 (mit dem Vermerk AAAA Jury) abgegeben werden.

 Beurteilungsverfahren

Das Beurteilungsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Zunächst werden in einer Formalprüfung durch die Kunstuniversität Linz formal fehlerhafte Einreichungen ausgeschlossen. Anschließend werden der Jury alle Einreichungen zur Beurteilung vorgelegt, die formal den Einreichungskriterien entsprechen.

Jurymitglieder:

  1. Gitti Vasicek (Kunstuniversität Linz)

  2. Simone Barlian (Kunstuniversität Linz)

  3. Tobias Urban (Kunstuniversität Linz)

  4. Mag. Maximilian Richter, Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

  5. Mag. Dominik Reisner, Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

 

Die Jury bewertet in erster Linie Qualität und Eignung des Kunstwerks, sowie auch die künstlerische Idee, die praktische Machbarkeit und Haltbarkeit. Bei Verhinderung eines oder mehrerer Jurymitglieder werden Ersatzpersonen durch die auslobenden Stellen bestellt. Die Jury entscheidet nach welchem Modus sie zu einem Ergebnis gelangt. Die endgültige Entscheidung über das prämierte Design trifft die Jury nach eigenem Ermessen. Die Entscheidungen der Jury können nicht beeinsprucht werden.

Preisgeld und Budget

Für den von der Jury ausgewählten Entwurf wird ein Preis in der Höhe von 2.000 Euro vergeben. Mit der Vergabe dieses Preises sind die ausschließlichen Nutzungsrechte in dem unter Punkt Urheberrecht und Werknutzungsrecht festgelegtem Umfang an der Trophäe abgegolten. Mit der Annahme des Preises ist das Recht zur Umsetzung des Designs durch Dritte im Rahmen des Awards abgegolten. Für jene Entwürfe, die von der Jury nicht ausgewählt werden, erfolgt keine Vergütung.

Urheberrecht und Werknutzungsrecht

Dem BMFWF steht das Recht zu, alle eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Angabe der Künstler:in, ohne weitere Vergütung, zu veröffentlichen und Teile als Auszug in der Broschüre zum „Austrian Art Alumni Award“ oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. In jedem Fall behält die Künstler:in das Urheberrecht an den Entwürfen und kann diese ohne Einschränkungen veröffentlichen.

Die Einreicher:innen des prämierten Designs stellen sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Unterlagen und Spezifikationen (wie Material- und Maßangaben, Dateivorlagen o. ä.) zur Verfügung, damit eine fachgerechte Produktion durch externe Dienstleister:innen erfolgen kann. Die Einreichungsunterlagen für das Sieger:innenprojekt gehen in das Eigentum des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) über. Dem BMFWF steht diesbezüglich ein ausschließliches Werknutzungsrecht zu. Dies beinhaltet das Recht im Rahmen der jährlich stattfindenden Vergabe des "Austrian Art Alumni Awards" die Trophäen herzustellen und darüber zu verfügen. Dem:der Künstler:in steht für diesen Zeitraum kein Werknutzungsrecht an den Trophäen zu.

Veröffentlichung des Ergebnisses

Alle Teilnehmenden werden über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich per E-Mail verständigt.

 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Verena Leitner (verena.leitner@kunstuni-linz.at)

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